Im Falle der positiven Medikationsproben des Pferdes Goldfever bei den Olympischen Spielen in Athen 2004, wurde von der Disziplinarkommission der FN entschieden, dass Ludger Beerbaum für einen Monat gesperrt werden soll. Bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen wurden bei dem Pferd Goldfever von dem Reiter Ludger Beerbaum die verbotene Substans Betamethason gefunden. Nun hat die erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Verienigung (FN), im Rahmen des nationalen Ordnungsverfahrens, ihre Entscheidung gefällt. Der Reiter wird wegen fahrlässigen Einsatz des Pferdes bei den Olympischen Spielen von Athen bei gleichzeitigem Vorhandensein des im Wettkampf verbotenen Arzneimittels Betamethason gemäß § 67 a, Ziffer 2 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) für die Dauer von einem Monat von der Teilnahme an allen Pferdeschauen und Pferdeleistungsschauen ausgeschlossen. Die Sperre beginnt spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung. Der Reiter hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ferner wurden gegen ihn eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt. Bei der schriftlichen Urteilsbegrünung wurde festgehalten, dass das Strafmaß in solchen fällen mindestens einen Monat beträgt, und das bei diesem Fall der Reiter ausnahmsweise die Sperre in einem von ihm zu bestimmenden Zeitraum von sechs Monaten antreten kann, denn dem Reiter sollen aufgrund entstandener Verzögerungen keine zusätzlichen Nachteile in seiner sportlichen Planung entstehen. |