Das Judical Committee der FEI hat am 7. April das Verfahren im Fall Meredith Michaels-Beerbaum im Rahmen einer Anhörung wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt. Am 7.April fand in London eine 10-stündige Anhörung bezüglich der positiven Medikationskontrolle des Pferdes Shutterfly der Reiterin Meredith Michaels-Beerbaum aus Thedinghausen, die 2004 beim Finale des Weltcup-Springens in Mailand entnommen wurde, statt. In der Anhörung durch das Rechtsgremium (Judical Committee) der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) wurden alle Argumente, Beweismittel und Zeugenaussagen beider Parteien gewürdigt. Es wurde anerkannt, daß Meredith Michaels-Beerbaum nicht mit Absicht versucht hat, eine Leistungssteigerung des Pferdes Shutterfly herbeizuführen. Das Judical Committee räumte ein, daß gewisse Verfahrensunregelmäßigkeiten auftraten, die so ausgelegt werden könnten, daß sie die prozessualen Rechte der verantwortlichen Person im Hinblick auf die geltenden Vorschriften und die Ergebnisse beeinflussten. Dies bezieht sich insbesondere auf das Fehlen eines Zeugen der verantwortlichen Person bei der Analyse der B-Probe. Der Vorgang wurde eingestellt, und Meredith Michals-Beerbaum wurde von jeder Rechtsverletzung, die Gegenstand dieses Verfahrens war, freigesprochen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird nun prüfen, ob ein nationales Disziplinarverfahren gegen die Reiterin einzuleiten ist. |